Haftungsausschluss/Satzung:
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1. Allgemeines: a) Mit jeder, wie
auch immer gearteten, Teilnahme/Kontaktierung, egal ob als Gast, Mitglied
oder in sonstiger Eigenschaft, an Veranstaltungen jeder Art (z.B.: Trainings,
Sitzungen, Übungspartys, Bälle etc.) des L.U.S.T. Latein- und Standard-
Tanzsportclub 2000 e.V. München (kurz L.U.S.T. e.V. genannt) erkennt der/die
Teilnehmer/in automatisch alle nachstehenden Bedingungen und die Satzung in
vollem Umfange an. 2. Haftung
/Haftungsausschuss: a) Der L.U.S.T.
e.V. übernimmt generell keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art. 3. Auszug aus der
Satzung: Paragraph
7 Erwerb der Mitgliedschaft (1)
Mitglieder des Vereins können unbescholtene,
natürliche Personen ... werden. ... Paragraph
8 Rechte und Pflichten der Mitglieder ... (2) Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des
Vereins zu benutzen und an den Veranstaltungen teilzunehmen. ... Paragraph
10 Beitrag (1)
Der Beitrag ist im Voraus je angefangener Fälligkeit unaufgefordert,
selbständig in voller Höhe unbar zu entrichten. Es erfolgt keine
Rechnungsstellung von Seiten des Vereins. ... Paragraph
11 Erlöschen der Mitgliedschaft ... (2)
a) Der ... Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vorstand, mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ( gilt für
Mitglieder gemäß Paragraph 6 Abs. (1) b) ) ... |
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Die komplette Satzung wird auf Wunsch gerne übersandt. |
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© L.U.S.T. 2000 e.V. München |
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E-Mail
an: web@tanz-lust.de |